Hallenbad­verbund

Appenzell Ausserrhoden – St. Gallen – Bodensee

Was ist der Hallenbadverbund?

Viele Hallenbäder in der Region sind sanierungsbedürftig und mit den anfallenden jährlichen Betriebskosten entstehen für Standortgemeinden von Hallenbädern Kosten, die sie alleine nicht mehr tragen können. Mit dem regionalen Verbundmodell wurde eine Lösung gefunden: Der Grundgedanke ist, dass regional genutzte Hallenbäder auch regional finanziert werden. Unter Federführung der REGIO Appenzell AR-St.Gallen-Bodensee haben Anfang 2022 fünf Betreiber von Hallenbädern und 16 Gemeinden aus den Kantonen St.Gallen und Thurgau einen regionalen Hallenbadverbund gebildet. Darin beteiligen sich Gemeinden ohne eigenes Bad finanziell an den Betriebskosten der Bäder Blumenwies und Volksbad (St. Gallen), Sportzentrum Herisau, Rosenau (Gossau), Sonnenrain Wittenbach und Winterwasser Oberthurgau (Romanshorn). Die Finanzierung wird auf eine solidere Basis gestellt.

Konsequenz des Verbundes ist, dass ab 1. September 2022 in den sechs Bädern zwei unterschiedliche Tarife gelten:

Die Einwohner:innen der Verbundgemeinden

bezahlen den Tarif für Einheimische

Badegäste aus anderen Gemeinden

(Nicht-Verbundgemeinden) bezahlen einen um 50 Prozent höheren Preis

Der Tarif für Kinder

ist von dieser Änderung nicht betroffen

Mit dieser Art der Finanzierung kommt der Solidaritätsgedanke zum Tragen. Die Hallenbäder werden bei den jährlich wiederkehrenden Betriebskosten entlastet und die Finanzierung wird auf eine solidere Basis gestellt.

Wer ist Mitglied im Hallenbadverbund?

Mitgliedsgemeinden des Hallenbadverbundes (normaler Eintrittspreis) sind: Amriswil, Andwil (SG), Arbon, Berg (SG), Eggersriet, Egnach, Gaiserwald, Gossau, Häggenschwil, Hefenhofen, Herisau, Mörschwil, Muolen, Niederbüren, Oberbüren, Roggwil (TG), Romanshorn, Salmsach, Steinach, St.Gallen, Tübach, Untereggen, Wittenbach.

>> PLZ der Mitgliedsgemeinden (PDF)

Einwohnerinnen und Einwohner von Mitgliedsgemeinden des Verbundes bezahlen den Tarif für Einheimische, alle anderen Badegäste bezahlen einen um 50 Prozent höheren Preis.

Welche Hallenbäder sind dabei?

Hallenbad Blumenwies

Hallenbad Blumenwies

Martinsbruggstrasse 25
9016 St. Gallen
Tel.: +41 (0) 71 288 12 60

Website

 

Sportzentrum Herisau

Sportzentrum Herisau

Kasernenstrasse 71
9100 Herisau
Tel.: +41 (0) 71 353 30 00

Website

 

Hallenbad Rosenau

Hallenbad Rosenau

Friedbergstrasse 34
9200 Gossau
Tel.: +41 (0) 71 388 49 70
Website

 

Winterwasser Oberthurgau

Winterwasser Oberthurgau

Badstrasse 52
8590 Romanshorn
E-Mail: info@winterwasser.ch

Website

 

Hallenbad Sonnenrain

Hallenbad Sonnenrain

Grüntalstrasse 17
9300 Wittenbach
Tel.: +41 (0) 71 298 52 25

Website

 

Volksbad

Volksbad

Volksbadstrasse 6
9000 St. Gallen
Tel.: +41 (0) 71 224 40 80

Website

 

Die häufigsten Fragen

Wer hat die Erhöhung des Eintrittspreises beschlossen?

Die jeweiligen Exekutivgremien der Standortgemeinden der Hallenbäder haben sich entschieden, keine Harmonisierung der Tarifsysteme anzustreben, sondern einen Preisunterschied für Einwohnern:innen der eigenen Gemeinde und von Verbundgemeinden gegenüber allen anderen einzuführen. Im Falle des Hallen- und Freibads Wittenbach war es die Geschäftsführung der Genossenschaft in enger Abstimmung mit der Gemeinde Wittenbach wie auch bei der Genossenschaft Winterwasser.

Warum wurden die Preise in den Hallenbädern erhöht?

Viele Hallenbäder in der Region sind sanierungsbedürftig und mit den anfallenden jährlichen Betriebskosten entstehen für Standortgemeinden von Hallenbädern Kosten, die sie alleine nicht mehr tragen können. Mit dem regionalen Verbundmodell wurde eine Lösung gefunden: Der Grundgedanke ist, dass regional genutzte Hallenbäder auch regional finanziert werden.  Im Verbundmodell trägt die Eigentümerin des jeweiligen Hallenbades (Gemeinde oder Genossenschaft) 100% der Investitionskosten weiterhin selbst. Ein Teil der Betriebskosten hingegen wird neu von den Verbundgemeinden mitgetragen. Dieser Betrag ergibt sich durch einen jährlichen Pro-Kopf-Beitrag in einen Hallenbadfonds. Mit dieser Art der Finanzierung kommt der Solidaritätsgedanke zum Tragen. Die Hallenbäder werden bei den jährlich wiederkehrenden Betriebskosten entlastet und die Finanzierung wird auf eine solidere Basis gestellt.

Wie hoch ist der neue Eintrittspreis und welche Berechnungen liegen diesem zugrunde?

Jeder Hallenbadbetrieb hat seine eigene Preispolitik. Im Verbund mit den anderen Standortgemeinden wurden die Preise für Auswärtige resp. damit für Einwohner:innen von Nicht-Verbundgemeinden um 50% erhöht. Einwohner:innen von Verbundgemeinden zahlen den normalen Eintrittspreis ((PDF mit PLZ wer zu den Verbundgemeinden zählt)) Diese Erhöhung deckt aber weiterhin nicht die vollständigen Nutzungskosten, die um ein Vielfaches höher sein müssten.

Wer profitiert von den tieferen Eintrittspreisen in die Hallenbäder?

Vom normalen Eintrittspreis profitieren die Einwohnerinnen und Einwohner von Gemeinden, die Mitglied des Hallenbadverbundes sind, dazu zählen auch die Standortgemeinden der Hallenbäder im Verbund:
  • Andwil (SG)
  • Arbon
  • Berg (SG)
  • Eggersriet
  • Egnach
  • Gossau
  • Häggenschwil
  • Hefenhofen
  • Herisau
  • Mörschwil
  • Muolen
  • Niederbüren
  • Oberbüren/Ortsteil Niederwil
  • Roggwil (TG)
  • Romanshorn
  • Salmsach
  • Steinach
  • St.Gallen
  • Tübach
  • Untereggen
  • Wittenbach
>> PLZ der Mitgliedsgemeinden (PDF)

Ist meine Gemeinde Mitglied im Hallenbadverbund?

Folgende Gemeinden sind Mitglied im Hallenbadverbund:
  • Amriswil inkl. Hefenhofen, Hagenwil, Biessenhofen, Sommeri, Salmsach
  • Andwil (SG)
  • Arneggg
  • Arbon
  • Berg (SG)
  • Eggersriet
  • Egnach
  • Frasnacht/Stachen (Arbon)
  • Gaiserwald inkl. Abtwil und St. Josefen und Engelburg
  • Gossau
  • Häggenschwil
  • Hefenhofen
  • Herisau
  • Mörschwil
  • Muolen (Unteregg/Oberegg ohne Swisspass-Erkennung); inkl. Obergrüenstein und Haspel
  • Neukirch
  • Niederbüren
  • Oberbüren/Ortsteil Niederwil
  • Roggwil (TG)
  • Romanshorn
  • Schachen
  • Sonnental
  • Steinach
  • St.Gallen
  • Tübach
  • Untereggen (ohne Swisspass-Erkennung)
  • Winden
  • Wittenbach
>> PLZ der Mitgliedsgemeinden

Können sich Gemeinden auch nachträglich am Hallenbadverbund beteiligen?

Der Verbund kann jederzeit weitere Gemeinden aufnehmen. Es gilt jeweils das Kalenderjahr als Geschäftsjahr. Bei Interesse können Sie sich bei der Geschäftsstelle Hallenbadverbund melden.

Wie funktioniert die Besuchererkennung vor Ort?

Bewohner:innen von Verbundgemeinden können sich mit Hilfe des SwissPass am Automaten oder an der Kasse ausweisen. Bei der erstmaligen Anmeldung mit dem SwissPass muss die PLZ eingegeben werden. Für Personen ohne SwissPass bieten die Hallenbäder individuelle Lösungen bei der Eingangskontrolle an.

Ich habe keinen SwissPass, was nun?

Für Personen ohne SwissPass bieten die Hallenbäder individuelle Lösungen bei der Eingangskontrolle an.

Kontakt

Rainer Gilg
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Hallenbadverbund

Die Geschäftsstelle des Hallenbadverbundes Appenzell Ausserrhoden-St.Gallen-Bodensee stellt die Koordination und administrative Abwicklung sicher und unterstützt die Hallenbadbetreiber in ihren Aktivitäten in Bezug zum Verbund.

Geschäftsstelle Hallenbadverbund
Appenzell Ausserrhoden-St.Gallen-Bodensee
c/o BPM Sports GmbH

info@hallenbadverbund.ch
+41 31 566 42 00
+41 79 250 10 90

Die REGIO Appenzell AR-St.Gallen-Bodensee, als Vereinigung von politischen Gemeinden, hat den Prozess zur Entwicklung des Hallenbadverbundes initiiert und geleitet. Der Hallenbadverbund funktioniert jedoch als eigenständige Kooperation mit eigenem Steuerungsgremium und mandatierter Geschäftsführung losgelöst von der REGIO.

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